Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat vor kurzem klargestellt, dass Verschattungen von Photovoltaikanlagen durch auf Nachbargrundstücken errichteten Gebäuden grundsätzlich keinen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme darstellt, wenn die nach der Landesbauordnung vorgeschriebenen Abstandsflächen eingehalten werden.
Ob das Rücksichtsnahmegebot verletzt sei, sei zwar grundsätzlich im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles zu beurteilen. Das Oberverwaltungsgericht hat in dem Zusammenhang allerdings darauf hingewiesen, dass es für die Beurteilung der Zumutbarkeit einer vorhabenbedingter Verschattung keinen normativ verbindlichen Maßstab gebe. Die nach der Landesbauordnung gebotenen Abstandsflächen zielen gerade darauf ab, eine ausreichende Belüftung und Besonnung von Nachbargrundstücken sicherzustellen. Angesichts dessen könne nicht von einer unzumutbaren Verschattung ausgegangen werden.
Der Bundesgerichtshof hat am 12. Januar 2022 entschieden, dass gewerbliche Mieter von Geschäftsflächen nur eine niedrigere Miete für die Zeit der Schließungen im Corona-Lockdown schulden können. Entscheidend sind für die Bewertung der Minderung alle Umstände des konkreten Einzelfalls.
Ist ein Arbeitnehmer ganztägig von der Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung durch Kurzarbeit befreit, reduziert sich der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers