Vom Arbeitsrecht werden alle Regelungen umfasst, die das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern (jeweils: m/w/d) sowie - sofern vorhanden - Betriebsräten und / oder Tarifvertragsparteien betreffen.
Regelungen finden sich teilweise in allgemeinen Vorschriften, wie dem BGB (Zivilrecht), teilweise in speziellen Gesetzen. Daneben wird das Arbeitsrecht in besonderem Maße bestimmt und fortgeführt durch die Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und in wachsendem Maße auch durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Gerade im Arbeitsrecht sind auf allen Stufen vom Abschluss eines Arbeitsvertrags über das laufende Arbeitsverhältnis bis hin zur Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses die Gestaltungsräume zu bewerten und nutzen. Es liegt damit in Ihrem ureigensten Interesse, sich hierzu frühzeitig zu informieren. Durch eine geschickte Gestaltung kann ein Rechtsstreit von vornherein vermieden werden. Doch auch im Falle eines Rechtsstreits sind die Details nicht weniger wichtig.
Gerne können Sie uns hierzu ansprechen.
Im Folgenden finden Sie exemplarische Beispiele möglicher relevanter Bereiche:
Die Art und Weise unserer Tätigkeit stimmen wir mit Ihnen zu dem herausgearbeiteten Ziel passend ab, das wir gemeinsam und lösungsortientiert außergerichtlich und/oder gerichtlich angehen.
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