Schlichtung

Schlichten statt richten

Im Schlichtungsverfahren / Gütestellenverfahren nach dem Justizgesetz NRW vom 26.01.2012 geht es darum, den Konfliktfall zwischen verschiedenen Parteien vor einer staatlich anerkannten Gütestelle durch Unterstützung einer neutralen Person zu lösen.


Das Gütestellenverfahren wird von einer Partei durch Antrag auf Durchführung eines solchen Verfahrens eingeleitet. Entsprechende Antragsformulare erhalten Sie in unserer Kanzlei oder auf unseren Internetseiten.


Durch die Zustellung des Antrags von der Gütestelle wird die Verjährung von Ansprüchen gemäß § 204 Abs.1 Nr. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches gehemmt. Grundsätzlich kann die Schlichtungsstelle zur einvernehmlichen Beilegung von allen Fällen in Anspruch genommen werden, in denen nach dem Gesetz die Parteien eine Streitigkeit selbst beilegen können.

In bestimmten Fällen ist nach § 53 JustizG NRW eine obligatorische Streitschlichtung vorgesehen. In diesen Fällen ist ein Klageverfahren vor den zuständigen Gerichten erst dann möglich, wenn ein solches Verfahren erfolglos abgeschlossen worden ist.


Besonders geeignet ist das Schlichtungsverfahren dann, wenn die Parteien noch die Möglichkeit einer Einigung sehen und durch professionelle Unterstützung seitens unserer Sozietät ein rechtssicheres Ergebnis erzielen wollen.


Vorteile von Schlichtungsverfahren

  • Die Güteverfahren sind nicht öffentlich, die Parteien bleiben also unter sich
  • Erhebliche Kostenersparnis gegenüber gerichtlichen Auseinandersetzungen
  • Verkürzte Abläufe im Vergleich zu langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen
  • Vereinfachte Streitschlichtung ohne große Formalien mit professioneller Hilfe durch unsere neutralen Streitschlichter
  • Eine getroffene, schriftlich protokollierte Vereinbarung ist rechtswirksam und es kann daraus auch z.B. eine Vollstreckung betrieben werden

Weitere Informationen zu Abläufen und Kosten erhalten Sie gerne auf Anfrage.

Die Hinweise zur Verordnung über die Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (DL-InfoV) entnehmen Sie bitte unserem Impressum.

Dr. Rainer Schmidt - Rechtsanwalt, Notar a.D., Mediator, Amtlich anerkannte Gütestelle

Dr. Rainer Schmidt

Rechtsanwalt

Notar a.D.

Mediator

Amtlich anerkannte Gütestelle

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