Die häufigsten Fälle von Gesellschaftsgründungen bestehen in der Gründung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und einer UG/Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).
Im Falle einer GmbH-Gründung ist grundsätzlich von einem Geschäftswert von mindestens 30.000,- € auszugehen, der sich durch Besonderheiten auch erhöhen kann (bspw. Sacheinlagen, die mit ihrem Nennwert zu berücksichtigen sind, auch wenn dieser den Wert der Einlagepflicht überschreitet).
Zwar können auch GmbH-Gründungen über das sogenannte Musterprotokoll erfolgen. Hierfür bietet sich aus praktischer Sicht nur ein kleiner Anwendungsbereich, der vornehmlich im Bereich der Ein-Mann-GmbH (GmbH mit lediglich einem Gesellschafter) liegt.
Bitte beachten Sie, dass auch Kosten für die (Erst-)Bestellung und Abberufung eines Geschäftsführers der GmbH entstehen.
Einen weiteren Überblick zu verschiedenen Konstellationen und deren Kosten erhalten Sie im Informationsportal der Bundesnotarkammer, hier abrufbar.
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