Der Notar ist insbesondere für Beurkundungen und Unterschriftsbeglaubigungen zuständig.
Dabei umfasst die Tätigkeit des Notars auch die Vorbereitung der Urkunden, die Beratung der Beteiligten, die Korrespondenz mit öffentlichen Registern (etwa Grundbuchamt, Handelsregister) sowie die neutrale und sichere Abwicklung der notariellen Verträge.
In unserer Rubrik "Notarielle Tätigkeiten" finden Sie weitere Informationen zu häufigen Fragen.
Einen weiteren Überblick zu verschiedenen Konstellationen und deren Kosten
erhalten Sie im Informationsportal der Bundesnotarkammer, hier abrufbar.
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