Rechtsgebiete

Allgemeine Geschäfsbedingungen

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Die Nutzung "Allgemeiner Geschäftsbedingungen" erfolgt in vielfacher Weise.


Mit der Verwendung von AGB wird eine einheitliche Vertragsabwicklung in einer Vielzahl vergleichbarer Fälle bezweckt unter gleichzeitiger Ausnutzung des damit einhergehenden Rationalisierungseffekts. Auch können AGB dabei helfen, bestimmte Aspekte einer zu regelnden Geschäftsbeziehung "nicht zu vergessen".


Eine grundsätzliche Unterscheidung kann erfolgen anhand der Bereiche der Leistungserbringung (z.B. Verkaufsbedingungen oder Leistungsbedingungen) und des Leistungserhalts (z.B. Einkaufsbedingungen).


In einem Unternehmen finden regelmäßig Vertragsschlüsse in beiden Bereichen statt, so dass auch die jeweiligen Bedingungswerke vorgehalten werden sollen, um die vorstehenden Zwecke zu erreichen.


Aufgrund der fortschreitenden Eingriffe in die Vertragsfreiheit durch den Gesetzgeber auf europäischer und nationaler Ebene sowie der Umsetzung und Präzisierung der Gesetze durch die Rechtsprechung ist darauf zu achten, die verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen aktuell zu halten, mithin den geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen, natürlich unter Berücksichtigung Ihrer tatsächlichen wirtschaftlichen Bedürfnisse.


Nicht nur bei der Erstellung, auch im Rahmen der Verwendung von AGB sind diverse Hürden und Fallstricke zu beachten, zum Beispiel im Zuge der Einbeziehung in das eigentliche Vertragswerk, gerade wenn Sie gegenüber Ihren Vertragspartnern mit Sitz im Ausland Verwendung finden sollen.


Gerne stehen wir Ihnen hierbei mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite.

Sprechen Sie uns einfach an.

Ihr(e) Ansprechpartner:

Heiner Hülsmann


Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Notar

Heiner Hülsmann - Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Notar

Egmar Bernhardt


Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Medizinrecht

Egmar Bernhardt - Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht
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