Rechtsgebiete

Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeiten

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Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht hat sich zu einer für den "Laien" oft nur schwer nachvollziehbaren Materie entwickelt, die stark von einer einzellfallbezogenen, geradezu behörden- oder gerichtsbezogenen Entscheidung geprägt ist und besondere Kenntnisse voraussetzt aufgrund der unterschiedlichen Rechtsprechung der verschiedenen Oberlandesgerichte (OLG).


Bereits seit 1977 übt Dr. Henrich seine Tätigkeit aus und bringt seine langjährige Erfahrung, Kompetenz und mein Wissen rund um das Verkehrsrecht ein, um Ihre Fragen und das Mandant nach den gemeinsam erarbeiteten Zielen kompetent und zügig zu bearbeiten.


Das Verkehrsrecht umfasst dabei zum Beispiel die Bereiche: 

  • Ordnungswidrigkeiten (OWi)
    Hierunter fallen beispielsweise Geschwindigkeitsübertretungen,
  • das Telefonieren am Steuer (Handy)
  • Abstandsverstöße,
  • das Überqueren einer roten Ampel (Rotlichtverstöße),
  • Fahren unter Akoholeinfluss,
  • Vorfahrtsverletzungen
  • und sonstige Verhaltensweisen im Straßenverkehr, die mit einem Bußgeld geahndet werden (sollen)

Üblicherweise erhalten Sie oder der Halter einen Anhörungsbogen. Bereits dieser sollte zum Anlass genommen werden, das weitere Vorgehen zu besprechen, damit die Weichen in die richtige Richtung gestellt werden können. Schon hier kann verhindert werden, dass ein Bußgeldbescheid überhaupt erlassen wird.

Aber auch wenn Ihnen ein Bußgeldbescheid zugeht, kann gegen den Bußgeldbescheid vorgegangen werden. Hierbei sind jedoch die laufenden Fristen zu beachten, insbesondere muss rechtzeitig Einspruch eingelegt werden.


Verkehrsverwaltungsrecht

Hierunter fallen beispielsweise auch Folgeerscheinungen aus den sonstigen verkehrsrechtlichen Gebieten, denn diese können Einfluss haben auf den

  • Bestand Ihrer Fahrerlaubnis (Fahrerlaubnisentzug),
  • die Anordnung einer medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU),
  • die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage


Verkehrsstrafrecht

Das Verkehrsstrafrecht erfasst einen dem Bereich der Ordnungswidrigkeiten ähnlichen, dennoch unterschiedlichen Aspekt des Verhaltens im Straßenverkehr und soll - auch - der Sicherheit im Straßenverkehr dienen. Während mit Bußgeldern die typischen, jedermann unterlaufenden Vorfälle erfasst werden, stellt das Strafrecht andere Anforderungen, kennt als Folge zwar auch Geldstrafen, jedoch auch Freiheitsstrafen (auf Bewährung).


Typische vom Verkehrsstrafrecht erfasste Fälle sind z.B.:

  • das Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • die "allgemeine" Gefährung des Straßenverkehrs
  • der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr,
  • das Führen eines Kfz unter Alkoholeinfluss (Trunkenheit) oder sonstigen Drogen
  • das Fahren ohne Versicherungsschutz,
  • die Nötigung (das "Drängeln im Straßenverkehr" kann nicht nur einen Abstandsverstoß, sondern auch eine Nötigung darstellen),
  • fahrlässige Körperverletzung, die mit jedem Verkehrsunfall einhergehen kann,
  • fahrlässige Tötung.


Schließlich sind die Fälle

  • des unerlaubtes Entfernens vom Unfallort (auch: Unfallflucht) und
  • der unterlassenen Hilfeleistung

zu nennen.


Verkehrszivilrecht

Der Bereich des Verkehrszivilrechts umfasst den Bereich der außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Abwicklung von Ihren Ansprüchen, z.B. solche aus und im Zusammenhang mit

  • dem Kauf oder Verkauf eines PKW, so z.B. die Einforderung des Entgelts oder die Verfolgung Ihrer Gewährleistungsrechte (Mängelansprüche),
  • einem Verkehrsunfalls, so z.B. Ansprüche gegen den Verursacher und dessen Haftpflichtversicherung auf Verdienstausfall, Schmerzensgeld und/oder Nutzungsausfall,
  • der Unfallregulierung im Übrigen, bspw. Schriftwechsel mit Ihrer eigenen Versicherung oder der von Ihnen beauftragten Werkstatt.


Ihr(e) Ansprechpartner:

Dr. Burkhard Pfeil


Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Notar

Dr. Reinhard Henrich - Rechtanwalt

Martin F. Fleinghaus


Rechtsanwalt

Dr. Thorsten Feldmann - Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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