Rechtsgebiete

Bau- und Architektenrecht

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Privates Baurecht

Wir beraten im privaten Baurecht gewerbliche Auftraggeber und Auftragnehmer.


Zu unseren Mandanten zählen neben privaten Bauherren auch Investoren und Bauträger, Architekten, Bauunternehmer und Handwerksbetriebe, ebenso Versicherungen und Insolvenzverwalter.


Die rechtliche Beratung setzt bereits früh an bei der Vertragsgestaltung, erfasst aber ebenso die anschließende Umsetzung und Realisierung von Bauvorhaben. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt hierbei in der baubegleitenden Mängelfeststellung und Geltendmachung von Mängelbeseitigungsansprüchen.


Ebenso vertreten wir Bauunternehmer und Architekten bei der Realisierung und Durchsetzung ihrer Werklohn- und Honoraransprüche.

 

Öffentliches Baurecht

Näheres finden Sie unter der Rubrik Verwaltungsrecht.


Architektenrecht

Eine genauere Beschreibung folgt.

Ihr(e) Ansprechpartner:

Dr. Wolfgang Gansweid


Rechtsanwalt

Notar a.D.

Heiner Hülsmann - Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Notar

Heiner Hülsmann


Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Notar

Heiner Hülsmann - Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Notar

Dr. Thorsten Feldmann


Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Dr. Thorsten Feldmann - Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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