Schadensersatz bei Wegfall des Eigenbedarfs vor Räumungsvergleichsfrist

Johanna Kuhlmann • 16. August 2021

Urteil des BGH vom 09.12.2020 – VIII ZR 238/18

Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs ist der Vermieter verpflichtet, den Mieter auf einen Wegfall des Eigenbedarfs bis zum Ablauf der Kündigungsfrist hinzuweisen. Den Vermieter trifft aufgrund des Verbotes rechtsmissbräuchlichen Verhaltens eine Hinweispflicht, wenn der ursprünglich gegebene Kündigungsgrund des Eigenbedarfs bis zum Ablauf der Kündigungsfrist wegfällt.

Eine nachvertragliche Hinweispflicht des Vermieters besteht nicht, diese besteht nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.

Dieser Zeitpunkt gilt auch, wenn die Parteien sich in einem gerichtlichen Räumungsvergleich auf einen späteren Auszugstermin geeinigt haben.

Die zum Zweck eines Eigentumserwerbs angefallenen Maklerkosten stellen keinen ersatzfähigen Schaden dar, den der Mieter nach einer unberechtigten Eigenbedarfskündigung vom Vermieter ersetzt verlangen kann.

Nehmen Sie Kontakt zum Autor auf!

von Johanna Kuhlmann 3. Juni 2024
BGH v. 30.1.2024, VIII ZB 43/23
von Johanna Kuhlmann 3. Juni 2024
Landgericht Berlin II, Beschluss v. 17.2.2024 - 67 T 108/23 -
von Johanna Kuhlmann 27. Februar 2024
LG Berlin, Urteil vom 09.01.2024 – 67 S 184/23-
von Johanna Kuhlmann 27. Februar 2024
BGH vom 09.02.2024, V ZR 244/22 und V ZR 33/23
von Johanna Kuhlmann 27. Februar 2024
BGH, Beschluss vom 28.11.2023 – VIII ZR 77/23
von Kai Stohlmann 12. Januar 2022
Der Bundesgerichtshof hat am 12. Januar 2022 entschieden, dass gewerbliche Mieter von Geschäftsflächen nur eine niedrigere Miete für die Zeit der Schließungen im Corona-Lockdown schulden können. Entscheidend sind für die Bewertung der Minderung alle Umstände des konkreten Einzelfalls.
von Egmar Bernhardt 28. Dezember 2021
BAG, 6. Senat, Teilurteil vom 10.09.2020 - Az: 6 AZR 94/19 - Abgrenzung zur abweichenden Auffassung des 9. Senats
von Dr. Thorsten Feldmann 15. Dezember 2021
BGH, Entscheidung vom 5.11.2020 -VII ZR 188/19-)is a subtitle for your new post
von Egmar Bernhardt 30. November 2021
Ist ein Arbeitnehmer ganztägig von der Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung durch Kurzarbeit befreit, reduziert sich der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers
von Dr. Thorsten Feldmann 18. November 2021
OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.10.2021 – 1 ME 104/20 –
Weitere Beiträge
Share by: