Mindestlohn ab 2020
Egmar Bernhardt • 16. Juli 2021
Mindestlohn ab 01.01.2020 / 450,- Euro Mini-Job
Ursprünglicher Beitrag vom 18.11.2019
Der Mindestlohn steigt zum 01.01.2020 auf 9,35 € (von 9,19 € im Jahr 2019).
Zwar gilt der gesetzliche Mindestlohn auf für die sogenannten Mini-Jobs. Dabei handelt es sich um ein weitgehend (aber nicht vollständig) sozialversicherungsfreies Beschäftigungsverhältnis auf Teilzeitbasis, in dem maximal 450,- € p.M. verdient werden dürfen.
Der Gesetzgeber hat die Verdienst-Grenzen im Mini-Job jedoch bislang auch für das Kalenderjahr 2020 nicht angepasst.
Dies bedeutet, dass Mini-Jobber von der Erhöhung des Mindestlohns nur mittelbar profitieren; aufgrund des höheren Mindest-Stundenlohns ist die Arbeitszeit so anzupassen (also regelmäßig zu verringern), dass regelmäßig nicht mehr als 450,- € pro Monat verdient werden.
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BGH v. 30.1.2024, VIII ZB 43/23