Datenschutzkonferenz (DSK) veröffentlicht Konzept eines Bußgeldkatalogs
Egmar Bernhardt • 16. Juli 2021
Datenschutz und Bußgelder
Ursprünglicher Beitrag vom 14.10.2019
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder legt ein Konzept der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder zur Bußgeldzumessung in Verfahren gegen Unternehmen vor.
Bußgelder in Verfahren, die sich gegen Unternehmen richten, sollen hiernach in fünf Schritten ermittelt werden:
Das betroffene Unternehmen wird einer konkreten Größenklasse zugeordnet,
der mittlere Jahresumsatz führt zur Einordnung des Unternehmens in die jeweilige Untergruppe der Größenklasse,
woraus der sogenannte wirtschaftliche Grundwert ermittelt wird.
Der Grundwert wird multipliziert mit einem Faktror, der sich anhand der Schwere der Tatumstände bestimmt.
Anschließend erfolgt noch die Berücksichtigung einzelfallspezifischer Umstände (die sogenannten täterbezogenen und sonstigen noch nicht berücksichtigten Umstände.
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BGH v. 30.1.2024, VIII ZB 43/23