BAG zur Entgeltfortzahlung
Egmar Bernhardt • 16. Juli 2021
BAG entscheidet zur Einheit des Verhinderungsfalls
Ursprünglicher Beitrag vom 11.12.2019
Das BAG verneinte in einer Entscheidung vom 11.12.2019 die Frage, ob einem Arbeitnehmer, der arbeitsunfähig erkrankt ist, nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums bei Eintritt eines weiteren Arbeitsunfähigkeitsgrundes erneut ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung zusteht.
Hintergrund der Entscheidung ist, dass nach der Entscheidung des BAG gilt: "Ist der Arbeitnehmer krankheitsbedingt arbeitsunfähig und schließt sich daran in engem zeitlichen Zusammenhang eine im Wege der „Erstbescheinigung“ attestierte weitere Arbeitsunfähigkeit an, hat der Arbeitnehmer im Streitfall darzulegen und zu beweisen, dass die vorangegangene Arbeitsunfähigkeit im Zeitpunkt des Eintritts der weiteren Arbeitsverhinderung geendet hatte." (Pressemitteilung des BAG vom 11.12.2019) Dies gelang dem Arbeitnehmer vorliegend nicht, so dass von einem "einheitlichen Verhindernugsfall und die Klage damit abzuweisen war.
Ob und inwieweit ein Anspruch auf Arbeitsentgelt im Krankheitsfall (noch oder wieder) besteht, ist eine Frage des konkreten Sachverhalts, zu dessen Besprechung wir Ihnen gerne zur Verfügung stehen.
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BGH v. 30.1.2024, VIII ZB 43/23