Hinweis zum 31.12.2019: Ablauf regelmäßiger Verjährungfrist (KJ 2016)
Dr. Stohlmann Rechtsanwälte • 16. Juli 2021
Regelmäßige Verjährungsfristen - Ablauf zum Kalenderjahresende
Forderungen, die der regelmäßigen Verjährungsfrist unterliegen, bspw. Kauf- oder Werklohnforderungen, können mit Ablauf des 31.12.2019 verjähren, wenn diese im Kalenderjahr 2016 begründet wurden.
Verjährungshemmende Maßnahmen sind rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist zu veranlassen. Bloße außergerichtliche Mahnungen genügen hierfür nicht.
Sprechen Sie uns zur Klärung, wie wir Ihre Forderungen vor einem Verjährungseintritt schützten können, gerne an.
Verjährungshemmende Maßnahmen sind rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist zu veranlassen. Bloße außergerichtliche Mahnungen genügen hierfür nicht.
Sprechen Sie uns zur Klärung, wie wir Ihre Forderungen vor einem Verjährungseintritt schützten können, gerne an.
Nehmen Sie Kontakt zum Autor auf!
BGH v. 30.1.2024, VIII ZB 43/23