Keine Berechnung des Minderungsbetrages auf der Grundlage der fiktiven Mängelbeseitigungskosten

Dr. Thosten Feldmann • 19. Juli 2021

OGL Frankfurt

Liegen Baumängel vor kann der Bauherr verschiedene Mängelrechte geltend machen. Unter anderem steht ihm ein Minderungsrecht zu. Der Minderungsanspruch kann allerdings nicht nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten berechnet werden. Die Minderung ist vielmehr nach dem Wertverhältnis zwischen dem Werk im mangelfreien Zustand und dem Werk in mangelhaften Zustand zu berechnen. Dieser Wert entspricht in der Regel nicht dem tatsächlichen Aufwendungen, die für die Mängelbeseitigung entstehen.

Bislang hatte der BGH die Berechnung der Minderung durch den Abzug fiktiver Mängelbeseitigenkosten vorgenommen. An dieser Rechtsprechung hält der BGH nicht mehr fest. Maßstab ist vielmehr die durch den Mangel des Bauwerkes erfolgte Störung des Äquivalenzverhältnisses. Der Minderungsbetrag ist aufgrund einer Schätzung vorzunehmen, die sich an der Vergütung als Maximalwert orientiert. In der Regel wird dies durch ein Sachverständigengutachten zu ermitteln sein. Das OLG Frankfurt hat in einer aktuellen Entscheidung die Minderung durch einen prozentualen Abschlag i.H.v. 6 % – 10 % auf den Erwerbspreis bzw. die Vergütung vorgenommen.

Nehmen Sie Kontakt zum Autor auf!

von Johanna Kuhlmann 3. Juni 2024
BGH v. 30.1.2024, VIII ZB 43/23
von Johanna Kuhlmann 3. Juni 2024
Landgericht Berlin II, Beschluss v. 17.2.2024 - 67 T 108/23 -
von Johanna Kuhlmann 27. Februar 2024
LG Berlin, Urteil vom 09.01.2024 – 67 S 184/23-
von Johanna Kuhlmann 27. Februar 2024
BGH vom 09.02.2024, V ZR 244/22 und V ZR 33/23
von Johanna Kuhlmann 27. Februar 2024
BGH, Beschluss vom 28.11.2023 – VIII ZR 77/23
von Kai Stohlmann 12. Januar 2022
Der Bundesgerichtshof hat am 12. Januar 2022 entschieden, dass gewerbliche Mieter von Geschäftsflächen nur eine niedrigere Miete für die Zeit der Schließungen im Corona-Lockdown schulden können. Entscheidend sind für die Bewertung der Minderung alle Umstände des konkreten Einzelfalls.
von Egmar Bernhardt 28. Dezember 2021
BAG, 6. Senat, Teilurteil vom 10.09.2020 - Az: 6 AZR 94/19 - Abgrenzung zur abweichenden Auffassung des 9. Senats
von Dr. Thorsten Feldmann 15. Dezember 2021
BGH, Entscheidung vom 5.11.2020 -VII ZR 188/19-)is a subtitle for your new post
von Egmar Bernhardt 30. November 2021
Ist ein Arbeitnehmer ganztägig von der Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung durch Kurzarbeit befreit, reduziert sich der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers
von Dr. Thorsten Feldmann 18. November 2021
OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.10.2021 – 1 ME 104/20 –
Weitere Beiträge