Fälligkeitsregelungen in Bauträgerverträgen

Dr. Thorsten Feldmann • 16. Juli 2021

Auswirkungen der Makler- und Bauträgerverordnung

Ursprünglicher Beitrag: Mitte 2020

Bauträgerunternehmen sollten sich strikt an die Fälligkeitsregelungen der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) halten und nicht hiervon in ihren Bauträgerverträgen abweichen. Die obergerichtliche Rechtsprechung sieht eine von § 3 II MaBV abweichende Fälligkeitsregelung in Bauträgerverträgen als nichtig an (§ 134 BGB). Weicht eine im Bauträgervertrag vorgesehene Fälligkeitsregelung von der in § 3 II MaBV geregelten Zahlungsweise zu Ungunsten des Erwerbers ab, ist die gesamte im Bauträgervertrag vereinbarte Ratenzahlungsregelung unwirksam. Dies hat zur Folge, dass die gesetzliche Regelung des §§ 641 BGB zum Tragen kommt. Danach ist die Gesamtvergütung erst nach Abnahme zu zahlen. Die Abnahme setzt hierbei  die Besitzübergabe an den Erwerber voraus.

Nehmen Sie Kontakt zum Autor auf!

von Johanna Kuhlmann 3. Juni 2024
BGH v. 30.1.2024, VIII ZB 43/23
von Johanna Kuhlmann 3. Juni 2024
Landgericht Berlin II, Beschluss v. 17.2.2024 - 67 T 108/23 -
von Johanna Kuhlmann 27. Februar 2024
LG Berlin, Urteil vom 09.01.2024 – 67 S 184/23-
von Johanna Kuhlmann 27. Februar 2024
BGH vom 09.02.2024, V ZR 244/22 und V ZR 33/23
von Johanna Kuhlmann 27. Februar 2024
BGH, Beschluss vom 28.11.2023 – VIII ZR 77/23
von Kai Stohlmann 12. Januar 2022
Der Bundesgerichtshof hat am 12. Januar 2022 entschieden, dass gewerbliche Mieter von Geschäftsflächen nur eine niedrigere Miete für die Zeit der Schließungen im Corona-Lockdown schulden können. Entscheidend sind für die Bewertung der Minderung alle Umstände des konkreten Einzelfalls.
von Egmar Bernhardt 28. Dezember 2021
BAG, 6. Senat, Teilurteil vom 10.09.2020 - Az: 6 AZR 94/19 - Abgrenzung zur abweichenden Auffassung des 9. Senats
von Dr. Thorsten Feldmann 15. Dezember 2021
BGH, Entscheidung vom 5.11.2020 -VII ZR 188/19-)is a subtitle for your new post
von Egmar Bernhardt 30. November 2021
Ist ein Arbeitnehmer ganztägig von der Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung durch Kurzarbeit befreit, reduziert sich der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers
von Dr. Thorsten Feldmann 18. November 2021
OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.10.2021 – 1 ME 104/20 –
Weitere Beiträge