Familienrecht - Düsseldorfer Tabelle 2021 zum Kindesunterhalt
Ab dem 01.01.2021 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle.
Unter anderem wurde der monatliche Mindestunterhalt von minderjährigen Kindern in der ersten Altersstufe auf 393 €, in der zweiten Altersstufe auf 451 € und in der dritten Altersstufe auf 528 € festgelegt.
Das monatliche Kindergeld beträgt für das erste und zweite Kind jeweils 219 €, für das dritte Kind 225 € und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 €.
Die Tabelle ist abrufbar unter https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/index.php.
Der Bundesgerichtshof hat am 12. Januar 2022 entschieden, dass gewerbliche Mieter von Geschäftsflächen nur eine niedrigere Miete für die Zeit der Schließungen im Corona-Lockdown schulden können. Entscheidend sind für die Bewertung der Minderung alle Umstände des konkreten Einzelfalls.
Ist ein Arbeitnehmer ganztägig von der Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung durch Kurzarbeit befreit, reduziert sich der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers