Düsseldorfer Tabelle 2021
Johanna Kuhlmann • 19. Juli 2021
Familienrecht - Düsseldorfer Tabelle 2021 zum Kindesunterhalt
Ab dem 01.01.2021 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle.
Unter anderem wurde der monatliche Mindestunterhalt von minderjährigen Kindern in der ersten Altersstufe auf 393 €, in der zweiten Altersstufe auf 451 € und in der dritten Altersstufe auf 528 € festgelegt.
Das monatliche Kindergeld beträgt für das erste und zweite Kind jeweils 219 €, für das dritte Kind 225 € und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 €.
Die Tabelle ist abrufbar unter https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/index.php.
Unter anderem wurde der monatliche Mindestunterhalt von minderjährigen Kindern in der ersten Altersstufe auf 393 €, in der zweiten Altersstufe auf 451 € und in der dritten Altersstufe auf 528 € festgelegt.
Das monatliche Kindergeld beträgt für das erste und zweite Kind jeweils 219 €, für das dritte Kind 225 € und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 €.
Die Tabelle ist abrufbar unter https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/index.php.
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BGH v. 30.1.2024, VIII ZB 43/23