Corona-Pandemie und persönliche Anhörung im Betreuungsverfahren
Johanna Kuhlmann • 19. Juli 2021
BGH Beschl. 14.10.2020 – XII ZB 235/20 (LG Kempten)), BGH Beschl. v. 04.11.2020 – XII ZB 220/20 (LG Bielefeld
Der Betroffene ist auch in Zeiten der Corona-Pandemie im Betreuungsverfahren persönlich anzuhören. Eine lediglich telefonische Anhörung genügt nicht aus, um sich den erforderlichen persönlichen Eindruck vom Betroffenen zu verschaffen. Durch Einhaltung der vom RKI empfohlenen Hygienemaßnahmen kann ein ausreichender Schutz der Beteiligten erreicht werden.
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BGH v. 30.1.2024, VIII ZB 43/23