Der Auskunftsanspruch entfällt nicht, wenn der Unterhaltspflichtige erklärt, „unbegrenzt leistungsfähig“ zu sein. Dadurch verzichtet der Unterhaltspflichtige lediglich auf den Einwand fehlender oder eingeschränkter Leistungsfähigkeit. Der Unterhalt leitet sich von der Lebensstellung beider Eltern ab. Die Auskunft ist daher erforderlich, um die jeweilige Haftungsquote der Eltern zu bestimmen.
Der Bundesgerichtshof hat am 12. Januar 2022 entschieden, dass gewerbliche Mieter von Geschäftsflächen nur eine niedrigere Miete für die Zeit der Schließungen im Corona-Lockdown schulden können. Entscheidend sind für die Bewertung der Minderung alle Umstände des konkreten Einzelfalls.
Ist ein Arbeitnehmer ganztägig von der Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung durch Kurzarbeit befreit, reduziert sich der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers