Corona-Pandemie und Reiserecht
Johanna Kuhlmann • 19. Juli 2021
AG Frankfurt/Main, 32 C 2136/20
Bei einer Pauschalreise ist ein kostenfreier Rücktritt auch ohne vorliegende Reisewarnung möglich.
Das Amtsgericht Frankfurt hat am 17.08.2020 entschieden, dass der Reiseveranstalter wegen der Corona-Gefahr auch ohne eine Reisewarnung den Reisepreis vollständig erstatten muss.
Nach Auffassung des Amtsgerichts seien Reisewarnungen nicht zwingend erforderlich. Es genüge eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des Coronavirus im Reisegebiet.
Das Amtsgericht Frankfurt hat am 17.08.2020 entschieden, dass der Reiseveranstalter wegen der Corona-Gefahr auch ohne eine Reisewarnung den Reisepreis vollständig erstatten muss.
Nach Auffassung des Amtsgerichts seien Reisewarnungen nicht zwingend erforderlich. Es genüge eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des Coronavirus im Reisegebiet.
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BGH v. 30.1.2024, VIII ZB 43/23