Leitfaden des LfDI-BW zum internationalen Datentransfer ohne EU-US-Privacy Shield
Egmar Bernhardt • 19. Juli 2021
Datenschutzrecht - EU-US-Privacy-Shield gekippt - Die Folgen
Ursprünglicher Beitrag: Q3/2020
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) hat eine Orientierungshilfe zum internationalen Datentransfer unter Berücksichtigung der Entscheidung des EuGH zum EU-US-Privacy-Shield herausgegeben.
Diese ist abrufbar unter dem folgenden Link und gibt Hinweise zu den zu ergreifenden Maßnahmen:
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2020/08/LfDI-BW-Orientierungshilfe-zu-Schrems-II.pdf
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BGH v. 30.1.2024, VIII ZB 43/23