BGH: Erben haben volles Einsichtsrecht in Facebook-Account des Erblassers
Egmar Bernhardt • 19. Juli 2021
BGH, Beschluss vom 27.08.2020 - Datenschutzrecht
Mit Beschluss vom 27.08.2020 hat der BGH entschieden, dass der auf den Erben übergegangene Anspruch auf Einsicht in den Facebook-Account des Erblassers nicht durch bloße Übersendung eines unstrukturierten USB-Sticks erfüllt wird. Gegebenenfalls ist der Status des Facebook-Kontos anzupassen, so dass den Erben der Zugang in der Form ermöglicht wird, wie er für den Erblasser bestand. Lediglich die "aktive" Nutzung, durch weitere Postings o.ä. sei nicht einzuräumen.
Hinweis:
Aufgrund einer Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2018 können Verbraucher an ihrem eigenen Wohnsitz gegen die für Deutschland zuständige Facebook-Gesellschaft, die ihren Sitz in Irland hat, klagen.
Hinweis:
Aufgrund einer Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2018 können Verbraucher an ihrem eigenen Wohnsitz gegen die für Deutschland zuständige Facebook-Gesellschaft, die ihren Sitz in Irland hat, klagen.
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BGH v. 30.1.2024, VIII ZB 43/23