BAG zu Auskunftsansprüchen des Arbeitgebers gegen den Annahmeverzugslohn fordernden Arbeitnehmer

Egmar Bernhardt • 19. Juli 2021

BAG, vom 27.05.2020 - Arbeitsrecht, Annahmeverzugslohn

Der Fall:
Nach unwirksamer außerordentlicher Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber fordert der Arbeitnehmer Zahlung der Vergütung für den Zeitraum ab Wirkung der außerordentlichen Kündigung, genauer: der Differenz nach Abzug der Sozialleistungen. Der Arbeitgeber wandte sich gegen den Anspruch mit der Begründung, dass der Arbeitnehmer es böswillig unterlassen habe, anderweitigen Arbeitsverdienst zu erzielen und forderte diesen zur Auskunft über Arbeitsplatzangebote auf.

Die Entscheidung:
Das BAG hat mit Urteil vom 27.05.2020 entschieden, dass der Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber den vorgenannten Annahmeverzugslohn fordert, gegenüber dem Arbeitsgeber aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verpflichtet ist, Auskunft über ihm gegebene Arbeitsplatzangebote zu geben. Es sei sodann wiederum Sache des Arbeitgebers, seinen Einwand der böswilligen Unterlassung der Erzielung eines anderweitigen Verdienstes so dazulegen und unter Beweis zu stellen, dass der Arbeitnehmer hierauf erwidern kann.

Nehmen Sie Kontakt zum Autor auf!

von Johanna Kuhlmann 3. Juni 2024
BGH v. 30.1.2024, VIII ZB 43/23
von Johanna Kuhlmann 3. Juni 2024
Landgericht Berlin II, Beschluss v. 17.2.2024 - 67 T 108/23 -
von Johanna Kuhlmann 27. Februar 2024
LG Berlin, Urteil vom 09.01.2024 – 67 S 184/23-
von Johanna Kuhlmann 27. Februar 2024
BGH vom 09.02.2024, V ZR 244/22 und V ZR 33/23
von Johanna Kuhlmann 27. Februar 2024
BGH, Beschluss vom 28.11.2023 – VIII ZR 77/23
von Kai Stohlmann 12. Januar 2022
Der Bundesgerichtshof hat am 12. Januar 2022 entschieden, dass gewerbliche Mieter von Geschäftsflächen nur eine niedrigere Miete für die Zeit der Schließungen im Corona-Lockdown schulden können. Entscheidend sind für die Bewertung der Minderung alle Umstände des konkreten Einzelfalls.
von Egmar Bernhardt 28. Dezember 2021
BAG, 6. Senat, Teilurteil vom 10.09.2020 - Az: 6 AZR 94/19 - Abgrenzung zur abweichenden Auffassung des 9. Senats
von Dr. Thorsten Feldmann 15. Dezember 2021
BGH, Entscheidung vom 5.11.2020 -VII ZR 188/19-)is a subtitle for your new post
von Egmar Bernhardt 30. November 2021
Ist ein Arbeitnehmer ganztägig von der Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung durch Kurzarbeit befreit, reduziert sich der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers
von Dr. Thorsten Feldmann 18. November 2021
OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.10.2021 – 1 ME 104/20 –
Weitere Beiträge